Bündnis für Zivilcourage stellt Strafanzeige wegen Volksverhetzung gegen die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag

Das “Würzburger Bündnis für Zivilcourage” hat heute, 16.04.2018, Strafanzeige wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) gegen die Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag Dr. Alice Weidel und Dr. Alexander Gauland sowie gegen Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, Verena Hartmann als weitere namentliche Unterzeichner der Kleinen Anfrage „Schwerbehinderte in Deutschland“ 19/1444 vom 22.03.2018 gestellt.

Begründung:

Mit der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD zum Thema „Schwerbehinderte in Deutschland“ im Deutschen Bundestag (Anlage) erfüllen die oben genannten Personen in zweifacher Hinsicht den Straftatbestand der Volksverhetzung:

  1. Die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag behandelt das Thema „Behinderung“ als zu vermeidendes gesellschaftliches Übel. Damit knüpfen die Unterzeichner der Kleinen Anfrage inhaltlich an Argumentationen der letztlich im Nationalsozialismus zu zahllosen Verbrechen übersetzten Debatte um „lebensunwertes Leben“ an. Diese Argumentation mündete in der NS-Zeit schließlich in den menschenverachtenden Euthanasiemorden. Die Debatte vor diesem historischen Hintergrund erneut zu entfachen, verletzt nicht nur die Würde von Menschen, die mit einer Behinderung leben, sondern ist – gerade wegen der Bezüge zur nationalsozialistischen Ideologie – dazu geeignet, den öffentlichen Frieden in einem schwerwiegenden Maß zu stören.
  2. In der Kleinen Anfrage wird weiterhin der Zusammenhang zu Fragen der Migration hergestellt. In Punkt 5 und 6 ist die eigentliche Zielrichtung der Anfrage zu erkennen. Es geht um eine Diffamierung von Menschen, die der Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund zugewiesen werden. Zusätzlich fordern die AfD-Abgeordneten eine willkürliche Erhebung von geschützten medizinischen Daten dieser Personengruppe. Der durch die Anfrage unterstellte Zusammenhang zwischen nicht vorhandener deutscher Staatsbürgerschaft und vermeintlich vermeidbarer Schwerbehinderung ist ebenfalls dazu geeignet, den öffentlichen Frieden schwerwiegend zu stören.

Als Mitglieder des Sprecherrates im „Würzburger Bündnis für Zivilcourage“ sind wir über diese Vorgehensweise von AfD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag empört und besorgt. Wir stellen fest, dass der konkrete Text der Kleinen Anfrage schließlich in einem größeren Kontext zu sehen ist. Mitglieder der AfD betreiben gezielt und planvoll die Ausgrenzung und Diffamierung von Menschen, die nach Deutschland geflüchtet sind. In Wortbeiträgen und Anfragen stellen sie wiederholt und willkürlich Zusammenhänge her, die eine weitere Ausgrenzung von Geflüchteten befördern. Damit sehen wir das körperliche und seelische Wohl schutzbedürftiger Menschen zunehmend in konkreter Gefahr. Der Rechtsstaat muss dem entgegenwirken. Zum anderen besorgt uns die Tatsache, dass Mitglieder der AfD wiederholt und offen an der nationalsozialistischen Ideologie anknüpfen bzw. die Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Frage stellen.

Der Rechtsstaat, der aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft Lehren gezogen hat und in der besonderen Verantwortung steht, die Würde eines jeden Menschen zu schützen, muss sich auch dieser Tendenz mit allen rechtsstaatlichen Mitteln entgegenstellen. Auch in diesem größeren Kontext sehen wir die Anzeige im konkreten Fall als begründet an.

Würzburg, 16. April 2018

Stephanie Böhm
Dr. Harald Ebert
Burkhard Hose
Stefan Lutz-Simon
Aron Schuster
Natali Soldo Bilac

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